Texte intégral
Amtsgericht Moers — 496 F 95/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-03-17
Aktenzeichen: 496 F 95/20
ECLI: ECLI:DE:AGMO:2021:0317.496F95.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: BGB §§1626, 1626a, 1631, 1686; FamFG §81 Abs. 2
Tenor
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Der Antrag auf Herausgabe eines Fotos des Kindes wird zurückgewiesen.
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Der Antrag auf Auskunft über die ärztlichen Diagnosen des Kindes wird zurückgewiesen.
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Die Kindesmutter hat bei Erkrankungen des gemeinsamen Kindes über 1 Woche und bei wichtigen gesundheitlichen Entscheidungen den Kindesvater zu informieren.
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Der Verfahrenswert wird Festgesetzt auf 3.000,00 Euro.
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Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.