Texte intégral
Amtsgericht Moers — 200 XVII 162/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-02-03
Aktenzeichen: 200 XVII 162/17
ECLI: ECLI:DE:AGMO:2022:0203.200XVII162.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Betreuungsgericht
Normen: BGB alt; §1906a; BGB neu; §1832 Abs.1,2
Leitsätze
Zivilrechtliche Genehmigung der Zwangsmedikation im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung
Tenor
wird im Wege der einstweiligen Anordnung – beginnend mit dem 04.02.2022 - längstens bis zum 18.02.2022 die ärztliche Behandlung gegen den Willen des A. in der Einrichtung M. oder in einem anderen Krankenhaus genehmigt.
Die Genehmigung erfolgt zur Behandlung mit : Haloperidol 10 mg bis zu zweimal täglich ; Diazepam 10 mg bis zu zweimal täglich ; Akineton 4 mg einmal täglich – jeweils intramuskulär - .
Die Zwangsbehandlung ist ausschließlich vom Arzt durchzuführen und zu dokumentieren.
Zur Verfahrenspflegerin wird I. bestellt. Die Verfahrenspflegschaft wird berufsmäßig geführt.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.