Amtsgericht Neuss, 2012-02-22, 75 C 2768/10

75 C 2768/10Tribunal de première instance22 févr. 2012

Texte intégral

Amtsgericht Neuss — 75 C 2768/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-22

Aktenzeichen: 75 C 2768/10

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2012:0222.75C2768.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 75. Abteilung

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

1.) an die Klägerin 6,74 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2010 zu zahlen;

2.) an den Sachverständigen Herrn H. einen Betrag in Höhe von 483,25 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits haben die Klägerin zu 72 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 38 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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