Amtsgericht Neuss, 2019-01-31, 85 C 1982/18

85 C 1982/18Tribunal de première instance31 janv. 2019

Texte intégral

Amtsgericht Neuss — 85 C 1982/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-31

Aktenzeichen: 85 C 1982/18

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2019:0131.85C1982.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 85

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Von den gerichtlichen Kosten trägt die Klägerin 91 %, der Beklagte zu 2 9 Prozent.

Von den außergerichtichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte zu 2 9 %, den Rest trägt die Klägerin selbst.

Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2 trägt die Klägerin 91 %., den Rest trägt der Beklagte zu 2 selbst.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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