25 C 935/08•Amtsgericht Olpe, 2009-06-30, 25 C 935/08
Amtsgericht Olpe, 2009-06-30, 25 C 935/08
25 C 935/08Tribunal de première instance30 juin 2009
Regest
Die Haftung des Bootseigentümers für einen Unfall bei einer Ruderregatta entfällt, wenn die ausgewählte Steuerperson hinreichend erfahren ist. Diese Erfahrung kann auch einer bei einer 12-jährigen vorliegen, wenn sie die Aufgabe ernst nimmt und um fehlerfreie Ausübung bemüht.
Texte intégral
Amtsgericht Olpe — 25 C 935/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-30
Aktenzeichen: 25 C 935/08
ECLI: ECLI:DE:AGOE1:2009:0630.25C935.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Normen: BGB §§ 823, 831
Leitsätze
Die Haftung des Bootseigentümers für einen Unfall bei einer Ruderregatta entfällt, wenn die ausgewählte Steuerperson hinreichend erfahren ist. Diese Erfahrung kann auch einer bei einer 12-jährigen vorliegen, wenn sie die Aufgabe ernst nimmt und um fehlerfreie Ausübung bemüht.
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.