Texte intégral
Amtsgericht Paderborn — 11 XIV(B) 79/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-05-15
Aktenzeichen: 11 XIV(B) 79/20
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2020:0515.11XIV.B79.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abschiebungshaftabteilung
Tenor
Der Antrag des Beteiligten zu 3) vom 26.03.2020 in der Fassung vom 02.04.2020 auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft wird zurückgewiesen.
Von der Erhebung von Kosten wird abgesehen, § 81 Abs. 1 S. 2 FamFG,
außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.