Texte intégral
Amtsgericht Delbrück — 2 C 200/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-02-01
Aktenzeichen: 2 C 200/21
ECLI: ECLI:DE:AGPB2:2022:0201.2C200.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.