Texte intégral
Amtsgericht Remscheid — 8a C 97/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-11-24
Aktenzeichen: 8a C 97/21
ECLI: ECLI:DE:AGRS:2021:1124.8A.C97.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 8a
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, in die Tagesordnung zur nächsten turnusmäßigen Eigentümerversammlung Tagesordnungspunkte aufzunehmen, die wie folgt lauten:
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Bericht über den Stand des Verfahrens betreffend die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Beklagten gegen die xxx als Vorverwalter (beauftragt sind die Rechtsanwälte xxx).
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Sachstandsbericht zu dem Schadensersatzanspruch der Beklagten gegen die Rechtsanwaltskanzlei xxx, resultierend aus der Verfristung eines Schadenersatzanspruches der Beklagten gegen xxx zum Aktenzeichen der Rechtsanwälte xxx: xxx.
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Bericht und eventuelle Beschlussfassung zum Wintergarten der Miteigentümerin xxx im Objekt xxx Straße xxx.
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Diskussion und eventuelle Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2020.
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Die Beklagte wird verurteilt, die Kläger von den außergerichtlich entstandenen und nach RVG nicht anzurechnenden Rechtsanwaltsgebühren freizustellen in Höhe von 361,64 €.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.