Texte intégral
Amtsgericht Ibbenbüren — 41 F 185/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-11-08
Aktenzeichen: 41 F 185/22
ECLI: ECLI:DE:AGST2:2023:1108.41F185.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
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Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin eine monatliche Nutzungsentschädigung in Höhe von 362,45 € zu zahlen beginnend mit Dezember 2023.
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Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin rückständige Nutzungsentschädigung für den Zeitraum von Mai 2020 bis einschließlich November 2023 in Höhe von 15.435,59 € zu zahlen.
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Im Übrigen wird der Antrag vom 20.09.2023 zurückgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner zu gleichen Teilen.
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Die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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Der Verfahrenswert wird festgesetzt auf 38.190,00 €.