Amtsgericht Rheine, 2017-05-18, 14 C 193/16

14 C 193/16Tribunal de première instance18 mai 2017

Texte intégral

Amtsgericht Rheine — 14 C 193/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-18

Aktenzeichen: 14 C 193/16

ECLI: ECLI:DE:AGST3:2017:0518.14C193.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Abteilung für Zivilsachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 225,11 Euro nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 15.05.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 88 % und die Beklagte zu 12 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 1.881,97 Euro festgesetzt.

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