Amtsgericht Siegburg, 2005-10-19, 112 C 109/05

112 C 109/05Tribunal de première instance19 oct. 2005

Texte intégral

Amtsgericht Siegburg — 112 C 109/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-19

Aktenzeichen: 112 C 109/05

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2005:1019.112C109.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 112. Zivilabteilung

Tenor

1.Der Beklagte wird verurteilt, folgende Mängel einschließlich aller Mängelfolgen und Mängelbeseitigungsfolgen in der Wohnung F-Weg in ####1 T zu beseitigen:

a)das Küchenfenster ist derart verzogen, sodass es nur mit äußerstem Druck im oberen Fensterbereich verschlossen werden kann;

b)das Oberlicht an der Balkontüre lässt sich nicht mehr ordnungsgemäß verschließen, da der Schließmechanismus defekt ist;

c)der Heizungsregler im Badezimmer lässt sich nur noch mit einer Rohrzange auf- und zudrehen;

d)der Heizkörper im Wohnzimmer ist verkalkt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.