Texte intégral
Amtsgericht Siegburg — 124 C 66/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-03-01
Aktenzeichen: 124 C 66/20
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2021:0301.124C66.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 124. Zivilabteilung
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 198,90 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.05.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.