Texte intégral
Amtsgericht Siegburg — 125 C 56/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-10-18
Aktenzeichen: 125 C 56/21
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2021:1018.125C56.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 125. Zivilabteilung
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 280,11 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.04.2021 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.