Texte intégral
Amtsgericht Siegburg — 112 C 155/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-04-08
Aktenzeichen: 112 C 155/23
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2024:0408.112C155.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
hat das Amtsgericht Siegburg auf die mündliche Verhandlung vom 08.04.2024 durch die Richterin am Amtsgericht J.
für Recht erkannt:
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin das Einfamilienhaus "K.-straße, U.", bestehend aus 2 Zimmern, Küche, Korridor/Diele, 2 Bädern mit Toilette, Balkon, Keller, Hobbyraum. Garage und Carpot zu räumen und geräumt an die Klägerin zu übergeben.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,00 € abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.