6a M 936/07•Amtsgericht Königswinter, 2007-11-30, 6a M 936/07
Amtsgericht Königswinter, 2007-11-30, 6a M 936/07
6a M 936/07Tribunal de première instance30 nov. 2007
Texte intégral
Amtsgericht Königswinter — 6a M 936/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-30
Aktenzeichen: 6a M 936/07
ECLI: ECLI:DE:AGSU2:2007:1130.6A.M936.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 6a M
Tenor
- Der für den Antragsgegner zuständige Gerichtsvollzieher wird angewiesen, Termin zur Nachbesserung zum Vermögensverzeichnis vom 09.08.2006 (6 M 576/06) zu bestimmen, hierzu den Antragsgegner /Schuldner zu laden und dem Schuldner im Termin folgende Fragen zur Beantwortung zu stellen:
1.) Wie erklärt der Schuldner selbst sein geringes Arbeitseinkommen, da er woanders nach Arbeitsmarktgesichtspunkten doch ganz erheblich mehr verdienen würde?
2.) Aus welchen Gründen unterlässt der Schuldner die Inanspruchnahme von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, -hilfe, Sozialhilfe) auf die er bei keinem oder nur geringem Einkommen nach § 38 SGB I einen einklagbaren Rechtsanspruch hat?
3.) Welche Tätigkeiten verrichtet der Schuldner nach Art und Umfang?
4.) Welche Ausbildung und welche Berufserfahrung sind zur Verrichtung dieser Tätigkeiten erforderlich?
5.) Wieviele Stunden arbeitet der Schuldner täglich, wöchentlich und monatlich?
6.) Wie lauten die regelmäßigen Arbeitszeiten des Schuldners?
7.) Werden Lohnanteile an Dritte ausbezahlt oder erhält der Schuldner einen weiteren Lohnanteil in bar, ohne dass dies aus den Lohnunterlagen ersichtlich wird? Bitte genaue Angaben auch zum Umfang dieser Leistung an Dritte.
8.) Erhält der Schuldner zusätzlich Sachleistungen (z. B. freie Kost und Logis, unentgeltliche Nutzung eines Kraftfahrzeuges, Arbeitsbekleidung u. a.) von seinem Arbeitgeber, wenn ja, welche und in welchem Umfang?
9.) Wie lauten Fahrzeugtyp, Baujahr, Kilometerstand und Kennzeichen eines eventuell vom Schuldner genutzten Kraftfahrzeuges des Arbeitgebers?
10.) Ist der Schuldner mit dem angegebenen Arbeitgeber verwandt oder verschwägert oder steht er sonst wie in einem persönlichen Verhältnis zu diesem?
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Die Kostenrechnung des Gerichtsvollziehers vom 06.09.2007 zu DR II #####/####in Höhe von 15,50 Euro wird aufgehoben.
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Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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Wert der Erinnerung: 5.000 Euro.
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