Texte intégral
Amtsgericht Unna — 12 F 655/20 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2022-01-10
Aktenzeichen: 12 F 655/20
ECLI: ECLI:DE:AGUN1:2022:0110.12F655.20.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Einzelrichterin
Tenor
I.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragssteller einen Unterhaltsrückstand für den Zeitraum 01.07.2019 bis 31.12.2019 i.H.v. 336,00 € insgesamt zu zahlen,
sowie ab dem 01.01. 2021 bis zum 01.06.2021 einen Rückstand von insgesamt 30,00 €, sowie ab dem 01.07.2021 einen Kindesunterhalt für das Kind M1, geboren am 00.00.2011, in Höhe von monatlich 14,00 €.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Beschluss ist sofort wirksam.