Amtsgericht Viersen, 1999-09-29, 2 C 136/96

2 C 136/96Tribunal de première instance29 sept. 1999

Texte intégral

Amtsgericht Viersen — 2 C 136/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-09-29

Aktenzeichen: 2 C 136/96

ECLI: ECLI:DE:AGVIE:1999:0929.2C136.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2210,65 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29. Dezember 1995 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu2/5 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 3/5 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung durch den Kläger durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann, in Höhe von 4600,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.

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