Amtsgericht Wuppertal, 2010-01-18, 95b C 151/09

95b C 151/09Tribunal de première instance18 janv. 2010

Texte intégral

Amtsgericht Wuppertal — 95b C 151/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-18

Aktenzeichen: 95b C 151/09

ECLI: ECLI:DE:AGW:2010:0118.95B.C151.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 95a des Amtsgerichts

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts W

vom 09.12.2009, Aktenzeichen: 95 b C 151/09, wird

aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch

die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten, die

die Beklagte trägt, trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerseite kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren

Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagtenseite zuvor

Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Beklagtenseite kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren

Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerseite zuvor

Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Sicherheit kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft

einer deutschen Bank oder Sparkasse geleistet werden.

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