95b C 151/09•Amtsgericht Wuppertal, 2010-01-18, 95b C 151/09
Amtsgericht Wuppertal, 2010-01-18, 95b C 151/09
95b C 151/09Tribunal de première instance18 janv. 2010
Texte intégral
Amtsgericht Wuppertal — 95b C 151/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-18
Aktenzeichen: 95b C 151/09
ECLI: ECLI:DE:AGW:2010:0118.95B.C151.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 95a des Amtsgerichts
Tenor
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts W
vom 09.12.2009, Aktenzeichen: 95 b C 151/09, wird
aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch
die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten, die
die Beklagte trägt, trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerseite kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung
durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren
Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagtenseite zuvor
Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Beklagtenseite kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung
durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren
Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerseite zuvor
Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Sicherheit kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft
einer deutschen Bank oder Sparkasse geleistet werden.
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