Amtsgericht Wuppertal, 2017-12-01, 44 M 7104/17

44 M 7104/17Tribunal de première instance1 déc. 2017

Texte intégral

Amtsgericht Wuppertal — 44 M 7104/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-12-01

Aktenzeichen: 44 M 7104/17

ECLI: ECLI:DE:AGW:2017:1201.44M7104.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 44

Tenor

wird auf den Antrag des Gläubigers vom 09.11.2017 angeordnet, dass das Kind B des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens zu 50 % unberücksichtigt bleibt.

Dabei ist wie folgt vorzugehen:

  1. Ermittlung des pfändbaren Betrages unter Berücksichtigung des Kindes; diesen erhält der Gläubiger

  2. Ermittlung des pfändbaren Betrages ohne Berücksichtigung des Kindes; von diesem Betrag ist der unter Ziffer 1 ermittelte Betrag in Abzug zu bringen. Der sich somit ergebende Differenzbetrag gebührt somit zu 50 % dem Gläubiger und zu 50 % dem Schuldner.

  3. Zusammenfassend erhält nunmehr:

Der Gläubiger:

den unter Ziffer 1) ermittelten pfändbaren Betrag

  • den unter Ziffer 2) für ihn ermittelten Betrag

Der Schuldner:

Den unter Ziffer 2) für ihn ermittelten Betrag

  • den noch nicht verteilten Differenzbetrag bis zur Höhe des Nettoeinkommens des Schuldners

Der Beschluss hat Wirkung ab Rechtskraft.

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