Texte intégral
Amtsgericht Wuppertal — 43 M 1717/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-03-08
Aktenzeichen: 43 M 1717/23
ECLI: ECLI:DE:AGW:2024:0308.43M1717.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 43
Tenor
Der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, die Ausführung des
Vollstreckungsauftrags der Gläubigerin vom 06.07.2023 nicht mit einer der folgenden Begründungen abzulehnen:
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dass der Titel keine ordnungsgemäße Vollstreckungsklausel im Sinne der SS 724, 725 ZPO mit Originalabdruck des Dienstsiegels und handschriftlicher Unterschrift enthalte,
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dass es an einer erforderlichen Zustellung des Titels im Sinne des S 750 Abs. 1 ZPO fehle,
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dass der Vollstreckungsauftrag nicht unter Nutzung des amtlichen Formulars erteilt worden sei.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Eine weitere Kostenentscheidung ergeht nicht.