Texte intégral
Arbeitsgericht Aachen — 6 Ca 3433/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-03-26
Aktenzeichen: 6 Ca 3433/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2021:0326.6CA3433.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 19 MVG-EKD, § 134 BGB, § 138 BGB, § 611a BGB
Leitsätze
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- Einzelfallentscheidung zur Auslegung vertraglicher Regelungen mit einem Mitglied der Mitarbeitervertretung
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- Ein Verstoß gegen § 19 MVG-EKD hat keinen Einfluss auf den Inhalt der arbeitsvertraglichen Regelungen, da kirchengesetzliche Regelungen keine Normen im Sinne von § 134 BGB sind.
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- Ein Verstoß gegen § 19 MVG-EKD hat auch nicht die Sittenwidrigkeit des Arbeitsvertrags zur Folge.
Tenor
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Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis als ärztlicher Mitarbeiter und Gefäßchirurg besteht.
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Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger als ärztlichen Mitarbeiter und Gefäßchirurgen zu beschäftigen.
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Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 51.898,80 € (i. W. einundfünfzigtausendachthundertachtundneunzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.03.2021 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte 90 % und der Kläger 10 %.
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Streitwert: 86.613,20 EUR