Texte intégral
Arbeitsgericht Aachen — 2 Ca 984/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-07-02
Aktenzeichen: 2 Ca 984/24
ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2024:0702.2CA984.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Leitsätze
Einzelfallentscheidung zum Schadensbegriff des Art. 81 Abs. 1 DSGVO und zum Begriff der Unverzüglichkeit im Sinne des Art. 12 Abs. 3 Satz 1 DSGVO
Tenor
1. Das Versäumnisurteil vom 24.05.2024 wird aufrechterhalten.
2. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
3. Die Berufung wird – soweit sie nicht bereits kraft Gesetztes statthaft ist – nicht gesondert zugelassen.
- 4. Der Streitwert beträgt 1.500,00 EUR.