Arbeitsgericht Arnsberg, 2007-03-20, 3 Ca 1243/06 O

3 Ca 1243/06 OTribunal du travail20 mars 2007

Texte intégral

Arbeitsgericht Arnsberg — 3 Ca 1243/06 O — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-20

Aktenzeichen: 3 Ca 1243/06 O

ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2007:0320.3CA1243.06O.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 103 BetrVG

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 14.11.2006 beendet ist.

  2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendi-gungstatbestände endet, sondern zu unveränderten Bedingungen fortbesteht.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 4/5 und der Kläger zu 1/5. Der Streitwert wird auf 8.800,-- € festgesetzt.

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