Texte intégral
Arbeitsgericht Bielefeld — 6 Ca 746/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-06-16
Aktenzeichen: 6 Ca 746/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2021:0616.6CA746.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BGB § 626; BGB § 142
Tenor
- 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die fristlose Kündigung vom 27.03.2020 noch durch die ordentliche Kündigung vom 28.04.2020 zum 30.04.2021 beendet wurde bzw. werden wird.
- 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als HR-Director A. Deutschland weiter zu beschäftigen.
- 3. Es wird festgestellt, dass die Zusatzvereinbarung Nr. 3 vom 17.09.2018 wirksam ist.
- 4. Im Übrigen werden die Klage und der Auflösungsantrag der Beklagten abgewiesen.
- 5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien zu je 50 %.
- 6. Der Streitwert wird auf 330.059,26 € festgesetzt.