Texte intégral
Arbeitsgericht Bonn — 3 Ca 1919/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-02-27
Aktenzeichen: 3 Ca 1919/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2020:0227.3CA1919.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 1 Abs. 2 und 3 KSchG
Leitsätze
Einzelfallentscheidung zur Sozialauswahl
Tenor
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Das Arbeitsverhältnis der Parteien ist nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 27.09.2019 beendet worden.
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Die Beklagte beschäftigt den Kläger bis zur rechtskräftigen Beendigung des Kündigungsschutzverfahrens vertragsgemäß weiter.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Streitwert: 87.675,88 EUR.
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Eine gesonderte Zulassung der Berufung gem. § 64 Abs. 3 ArbGG erfolgt nicht.