Texte intégral
Arbeitsgericht Bonn — 3 Ca 736/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-12-03
Aktenzeichen: 3 Ca 736/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2020:1203.3CA736.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Leitsätze
Auch bei einer Rückgruppierung aufgrund einer Neubewertung einer Stelle im Rahmen der Einführung eines neuen Entgeltsystems aufgrund Betriebsvereinbarung bei gleichbleibender Tätigkeit trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit der niedrigeren Eingruppierung (hier: Grad der Verantwortung)
Tenor
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Der Beklagte ist auch über den 01.07.2019 hinaus verpflichtet, die Klägerin gemäß der Entgeltgruppe 10 des betrieblichen Entgeltsystems zu vergüten.
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Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte.
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Streitwert: 7.584,00 €
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Eine gesonderte Zulassung der Berufung gem. § 64 Abs. 3 ArbGG erfolgt nicht.