Texte intégral
Arbeitsgericht Bonn — 2 Ca 504/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-07-07
Aktenzeichen: 2 Ca 504/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2021:0707.2CA504.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: BUrlG, § 9; RL 2003/88/EG, Art. 7
Leitsätze
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Für eine Nichtanrechnung von Urlaubstagen gemäß § 9 BUrlG bedarf es eines ärztlichen Zeugnisses. Eine behördliche Isolierungsanordnung ist nach dem Sinn und Zweck zum Nachweis nicht ausreichend, da keine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers erfolgt.
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Für eine analoge Anwendung von § 9 BUrlG auf eine behördliche Isolierungsanordnung aufgrund der Infektion mit SARS-CoV-2 besteht mangels planwidriger Regelungslücke und vergleichbarer Sachverhalte kein Raum. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 führt nicht in jedem Fall zu einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
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Der Streitwert wird auf 576,90 EUR festgesetzt.
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Die Berufung wird gesondert zugelassen.