4 BV 228/06•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2007-06-20, 4 BV 228/06
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2007-06-20, 4 BV 228/06
4 BV 228/06Tribunal du travail20 juin 2007
Regest
1. Zur Eingruppierung von Arbeitnehmern im Bereich Zerspanungsmechantik / CNC-Bearbeitung 2. Der Begriff "Abstimmung" des Merkmals Kooperation des ERA setzt das Lösen von Interessenkonflikten voraus. Allein die Erfüllung der Arbeitsaufgabe in Gruppenarbeit, bei der die Aufteilung der Arbeit, Urlaubnahme und ähnliches geklärt werden müssen reicht aufgrund des gemeinsamen Interesses, die Aufgaben der Gruppe zu erfüllen, nicht aus.
Texte intégral
Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 BV 228/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-20
Aktenzeichen: 4 BV 228/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2007:0620.4BV228.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: Entgeltrahmenabkommen der Metall- und Elektroindustrie NRW v. 18.12.2003
Leitsätze
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Zur Eingruppierung von Arbeitnehmern im Bereich Zerspanungsmechantik / CNC-Bearbeitung
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Der Begriff "Abstimmung" des Merkmals Kooperation des ERA setzt das Lösen von Interessenkonflikten voraus. Allein die Erfüllung der Arbeitsaufgabe in Gruppenarbeit, bei der die Aufteilung der Arbeit, Urlaubnahme und ähnliches geklärt werden müssen reicht aufgrund des gemeinsamen Interesses, die Aufgaben der Gruppe zu erfüllen, nicht aus.
Tenor
Die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung der Arbeitnehmer B. in die Entgeltgruppe 9 des Entgeltrahmenabkommens (ERA) vom 18.12.2003 für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen wird ersetzt.
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