7 Ca 8603/09•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2009-12-22, 7 Ca 8603/09
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2009-12-22, 7 Ca 8603/09
7 Ca 8603/09Tribunal du travail22 déc. 2009
Regest
Ein Assistenzarzt, der einer Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gegen Zahlung zustimmt, kann den Betrag nicht als Aufwendungs- oder Schadensersatz von seinem Arbeitgeber zurückerstattet verlangen. Dies gilt gerade auch dann, wenn der ihm vorgesetzte Oberarzt keine Suche nach einem vergessenen Bauchtuch, sondern das Ende einer Operation anordnet.
Texte intégral
Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 8603/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-22
Aktenzeichen: 7 Ca 8603/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2009:1222.7CA8603.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 670 BGB, § 823 BGB, § 153a StPO
Leitsätze
Ein Assistenzarzt, der einer Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gegen Zahlung zustimmt, kann den Betrag nicht als Aufwendungs- oder Schadensersatz von seinem Arbeitgeber zurückerstattet verlangen. Dies gilt gerade auch dann, wenn der ihm vorgesetzte Oberarzt keine Suche nach einem vergessenen Bauchtuch, sondern das Ende einer Operation anordnet.
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
-
Der Streitwert beträgt 1.000,-- €.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.