2 Ca 6479/11•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2012-02-07, 2 Ca 6479/11
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2012-02-07, 2 Ca 6479/11
2 Ca 6479/11Tribunal du travail7 févr. 2012
Regest
1. Im Abschluss eines Geschäftsführervertrages liegt im Zweifel die Aufhebung eines vorherigen Arbeitsverhältnisses (st. Rspr. des BAG, 15.03.2011 10 AZB 92/10). 2. Voraussetzung ist, dass beim Geschäftsführervertrag die Schriftform gemäß §§ 126 Abs. 1, 623 BGB gewahrt wird. 3. Es bedarf keines besonderen Vertretungszusatzes bei der Unterschrift für die vertragsschließende GmbH, wenn sich aus dem Vertrag (etwa aus der Vertragspräambel) ergibt, dass diese Vertragspartei werden soll (vgl. BGH, 07.05.2008 XII ZR 69/06). Etwas anderes gilt dann, wenn auf einer Vertragsseite mehrere Personen beteiligt sind, etwa eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts,. da dann unklar sein kann, ob der Unterzeichner nur für sich oder auch in Vertretung für andere Personen handelt.
Texte intégral
Arbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ca 6479/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-07
Aktenzeichen: 2 Ca 6479/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2012:0207.2CA6479.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 126, 623 BGB
Leitsätze
- Im Abschluss eines Geschäftsführervertrages liegt im Zweifel die Aufhebung eines vorherigen Arbeitsverhältnisses (st. Rspr. des BAG, 15.03.2011 10 AZB 92/10).
- Voraussetzung ist, dass beim Geschäftsführervertrag die Schriftform gemäß §§ 126 Abs. 1, 623 BGB gewahrt wird.
- Es bedarf keines besonderen Vertretungszusatzes bei der Unterschrift für die vertragsschließende GmbH, wenn sich aus dem Vertrag (etwa aus der Vertragspräambel) ergibt, dass diese Vertragspartei werden soll (vgl. BGH, 07.05.2008 XII ZR 69/06). Etwas anderes gilt dann, wenn auf einer Vertragsseite mehrere Personen beteiligt sind, etwa eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts,. da dann unklar sein kann, ob der Unterzeichner nur für sich oder auch in Vertretung für andere Personen handelt.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Der Streitwert beträgt 22.500,00 €.
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