Arbeitsgericht Düsseldorf, 2015-03-13, 11 Ca 7455/14

11 Ca 7455/14Tribunal du travail13 mars 2015

Regest

1. Irrtümer über ein eigenes Insolvenzverfahren des Arbeitnehmers stellen für diesen keinen Grund für eine Anfechtung eines im Kündigungsschutzverfahren geschlossenen Vergleichs dar. 2. Einzelfallentscheidung zum (erfolglosen) Widerruf eines ohne Widerrufvorbehalt geschlossenen Vergleichs.

Texte intégral

Arbeitsgericht Düsseldorf — 11 Ca 7455/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-13

Aktenzeichen: 11 Ca 7455/14

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2015:0313.11CA7455.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 119 BGB

Leitsätze

  1. Irrtümer über ein eigenes Insolvenzverfahren des Arbeitnehmers stellen für diesen keinen Grund für eine Anfechtung eines im Kündigungsschutzverfahren geschlossenen Vergleichs dar.
  2. Einzelfallentscheidung zum (erfolglosen) Widerruf eines ohne Widerrufvorbehalt geschlossenen Vergleichs.

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch den Vergleich vom 27.01.2015 beendet ist.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.Streitwert: 16.043,28 €.

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