Arbeitsgericht Düsseldorf, 2017-11-13, 11 Ga 90/17

11 Ga 90/17Tribunal du travail13 nov. 2017

Regest

Einzelfallentscheidung

Texte intégral

Arbeitsgericht Düsseldorf — 11 Ga 90/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-11-13

Aktenzeichen: 11 Ga 90/17

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2017:1113.11GA90.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: .

Leitsätze

Einzelfallentscheidung

Tenor

1.Der Antragsgegnerin wird untersagt, ihre Mitglieder und sonstige Beschäftigte der Antragstellerin weiterhin zu einem Warnstreik auf den Stationen A. und D. am 14.11.2017 und am 15.11.2017 zur Durchsetzung eines "Tarifvertrages Entlastung" aufzurufen.

2.Der Antragsgegnerin wird untersagt, ihren Warnstreik auf den Stationen A. und D. am 14.11.2017 und am 15.11.2017 zur Durchsetzung eines "Tarifvertrages Entlastung" durchzuführen.

3.Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, ihren Warnstreikaufruf vom 10.11.2017 durch entsprechend zu veröffentlichende Erklärung, insbesondere Aushänge und Versand per E-Mail an die Mitarbeiter des V., zu widerrufen und unverzüglich die Beendigung des Warnstreiks zu erklären.

4.Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungspflichten gemäß Ziffer 1 und 2 ein Ordnungsgeld bis zu 25.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft angedroht.

5.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien jeweils zur Hälfte.

6.Streitwert: 25.000,00 €.

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