Texte intégral
Arbeitsgericht Düsseldorf — 8 Ca 3032/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-07-29
Aktenzeichen: 8 Ca 3032/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:0729.8CA3032.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8
Leitsätze
Einzelfallentscheidung zum schwerbehindertenrechtlichen Beschäftigungsanspruch nach § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Mitarbeiterin im Empfangsbereich (sog. Pforte) des B. in L. ausschließlich im Frühdienst zu einzusetzen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und die Beklagte zu je 50%.
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- Streitwert: 5.700,00 €.
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- Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist (§ 64 Abs. 2 Buchst. b) und c) ArbGG), wird sie nicht zugelassen.