Texte intégral
Arbeitsgericht Düsseldorf — 9 Ca 1459/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-07-30
Aktenzeichen: 9 Ca 1459/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:0730.9CA1459.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Leitsätze
Eine grobe, homophobe, faschistoide Beleidigung kann auch im langjährigen Arbeitsverhältnis ohne vorhergehende Abmahnung einer gleichgelagerten Pflichtverletzung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Tenor
1. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.
2. Streitwert der Entscheidung: 11.480,22 €.