Texte intégral
Arbeitsgericht Düsseldorf — 11 Ca 5388/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-02-18
Aktenzeichen: 11 Ca 5388/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2022:0218.11CA5388.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Leitsätze
Die Vorlage einer Kopie eines gefälschten Impfausweises in der Absicht über die Erfüllung der Nachweispflicht des § 28b Abs. 1 lfSG zu täuschen ist geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Streitwert: 14.250,00 €.