Texte intégral
Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 BV 190/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-02-24
Aktenzeichen: 7 BV 190/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2023:0224.7BV190.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Leitsätze
Der Betriebsrat kann seinen Widerspurch nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG darauf gründen, dass ein Verstoß gegen § 164 SGB IX i.V.m. § 178 Abs. 2 SGB IX vorliegt.
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass die am 31.08.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Z. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
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- Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
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- Die Wideranträge werden abgewiesen.