Arbeitsgericht Dortmund, 2001-06-20, 5 Ca 4705/00

5 Ca 4705/00Tribunal du travail20 juin 2001

Texte intégral

Arbeitsgericht Dortmund — 5 Ca 4705/00 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2001-06-20

Aktenzeichen: 5 Ca 4705/00

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2001:0620.5CA4705.00.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 28.August 2000 nicht beendet wurde.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten Bedingungen als Kommissionierer weiterzubeschäftigen.

Die Koten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Der Streitwert wird auf 16.675,-- DM festgesetzt

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