2 Ca 1577/09•Arbeitsgericht Detmold, 2010-04-28, 2 Ca 1577/09
Arbeitsgericht Detmold, 2010-04-28, 2 Ca 1577/09
2 Ca 1577/09Tribunal du travail28 avr. 2010
Regest
Es kann dahin stehen, ob die Frage des zukünftigen Arbeitgebers nach staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren zulässig ist, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Bewerber auch bei Kenntnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren eingestellt worden wäre. Weder eine außergerichtliche Kündigung noch die Anfechtung des Arbeitsvertrages sind in diesem Fall berechtigt.
Texte intégral
Arbeitsgericht Detmold — 2 Ca 1577/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-28
Aktenzeichen: 2 Ca 1577/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGDT:2010:0428.2CA1577.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 622, 119, 123 BGB
Leitsätze
Es kann dahin stehen, ob die Frage des zukünftigen Arbeitgebers nach staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren zulässig ist, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Bewerber auch bei Kenntnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren eingestellt worden wäre. Weder eine außergerichtliche Kündigung noch die Anfechtung des Arbeitsvertrages sind in diesem Fall berechtigt.
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht vor dem 30.11.2009 endete. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 2/3 und das beklagte Land 1/3 zu tragen.
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Der Wert des Streitgegenstandes wird auf € 3.500,00 festgesetzt.
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