Arbeitsgericht Duisburg, 2009-09-14, 3 Ca 1336/09

3 Ca 1336/09Tribunal du travail14 sept. 2009

Regest

Gilt im Betrieb die Regelung, dass die Beschäftigten bei Raucherpausen auszustempeln haben, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn eine Arbeitnehmerin trotz Abmahnung wiederholt Pausen im Raucherraum verbringt, ohne die vorgeschriebene Zeiterfassung zu bedienen.

Texte intégral

Arbeitsgericht Duisburg — 3 Ca 1336/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-14

Aktenzeichen: 3 Ca 1336/09

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2009:0914.3CA1336.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 626 BGB

Leitsätze

Gilt im Betrieb die Regelung, dass die Beschäftigten bei Raucherpausen auszustempeln haben, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn eine Arbeitnehmerin trotz Abmahnung wiederholt Pausen im Raucherraum verbringt, ohne die vorgeschriebene Zeiterfassung zu bedienen.

Tenor

1)Die Klage wird abgewiesen.

2)Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3)Der Streitwert beträgt 6.947,46 Euro.

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