3 Ca 2556/09•Arbeitsgericht Duisburg, 2010-01-11, 3 Ca 2556/09
Arbeitsgericht Duisburg, 2010-01-11, 3 Ca 2556/09
3 Ca 2556/09Tribunal du travail11 janv. 2010
Regest
Der Sachgrund des vorübergehenden Bedarfs an einer Arbeitsleistung wird nicht dadurch geschaffen, dass ein Arbeitgeber als eines von zwei Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft dieser seine Aufgaben überträgt und sich dann von dieser - allerdings nur befristet - wieder mit einem Teil der Aufgaben beauftragen lässt
Texte intégral
Arbeitsgericht Duisburg — 3 Ca 2556/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-11
Aktenzeichen: 3 Ca 2556/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2010:0111.3CA2556.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TzBfG
Leitsätze
Der Sachgrund des vorübergehenden Bedarfs an einer Arbeitsleistung wird nicht dadurch geschaffen, dass ein Arbeitgeber als eines von zwei Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft dieser seine Aufgaben überträgt und sich dann von dieser - allerdings nur befristet - wieder mit einem Teil der Aufgaben beauftragen lässt
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Befristung vom 20.12.2007 nicht zum 31.12.2009 beendet wird.
2.Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu unveränderten Arbeitsbedingungen als teilzeitbeschäftigte Angestellte in der Tätigkeitsebene 5 des TV-BA weiter zu beschäftigen.
3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.Der Streitwert beträgt 10.207,75 €.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.