2 Ca 2773/09•Arbeitsgericht Duisburg, 2010-04-14, 2 Ca 2773/09
Arbeitsgericht Duisburg, 2010-04-14, 2 Ca 2773/09
2 Ca 2773/09Tribunal du travail14 avr. 2010
Regest
-Die Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag im Arbeitsvertrag kann nicht ohne weiteres in eine Bezugnahme auf den ihn ersetzenden Tarifvertrag zu einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber umgedeutet werden. -Der BAT wird durch den TVöD weder geändert noch ergänzt, sondern ausschließlich im Wege der Tarifsukzession ersetzt.
Texte intégral
Arbeitsgericht Duisburg — 2 Ca 2773/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-14
Aktenzeichen: 2 Ca 2773/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2010:0414.2CA2773.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 611 BGB/613 a BGB / 1 TVG
Leitsätze
-Die Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag im Arbeitsvertrag kann nicht ohne weiteres in eine Bezugnahme auf den ihn ersetzenden Tarifvertrag zu einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber umgedeutet werden. -Der BAT wird durch den TVöD weder geändert noch ergänzt, sondern ausschließlich im Wege der Tarifsukzession ersetzt.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Der Streitwert beträgt 5.182,90 €.
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