Arbeitsgericht Essen, 2010-03-02, 2 Ca 2376/08

2 Ca 2376/08Tribunal du travail2 mars 2010

Regest

kein Leitsatz vorhanden

Texte intégral

Arbeitsgericht Essen — 2 Ca 2376/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-02

Aktenzeichen: 2 Ca 2376/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2010:0302.2CA2376.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien auch in der

Zeit vom 06.02.1984 bis zum 30.11.1989 ein Arbeitsverhältnis

bestanden hat.

  1. Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien bereits seit

dem 06.02.1984 ein unverfallbares Anwartschaftsverhältnis

auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach

Maßgabe der Versorgungsordnung der Beklagten vom

  1. Februar 1989 besteht.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen

  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 24.480,00 EUR

festgesetzt.

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