1 Ca 806/10•Arbeitsgericht Essen, 2010-09-30, 1 Ca 806/10
Arbeitsgericht Essen, 2010-09-30, 1 Ca 806/10
1 Ca 806/10Tribunal du travail30 sept. 2010
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Texte intégral
Arbeitsgericht Essen — 1 Ca 806/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-30
Aktenzeichen: 1 Ca 806/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2010:0930.1CA806.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
1.Die Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin als Oberärztin zu
beschäftigen.
2.Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Möglichkeit einzuräumen sich für die Patienten aus ihrer Sprechstunde für Operationen als Operateurin einzutragen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin in die Dienstanweisung für die Abteilung plastische Chirurgie vom 27.05.2010 auf Seite 5 unter Unterschriften aufzunehmen und die Dienstanweisung in betriebsüblicher Weise bekannt zu machen.
4.Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.
5.Die Klägerin trägt 2/3 der Kosten des Rechtsstreits,
die Beklagte 1/3.
- Streitwert, auch für die Gerichtsgebühren: 20.618,00 €
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