Arbeitsgericht Essen, 2015-04-09, 5 Ca 3501/14

5 Ca 3501/14Tribunal du travail9 avr. 2015

Regest

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Texte intégral

Arbeitsgericht Essen — 5 Ca 3501/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-09

Aktenzeichen: 5 Ca 3501/14

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2015:0409.5CA3501.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: ---

Leitsätze


Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Weihnachtsgratifikation für das Jahr 2011 i.H.v. 900,00 € brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2011 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Weihnachtsgratifikation für das Jahr 2012 i.H.v. 1333,20 € brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2012 zu zahlen.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Weihnachtsgratifikation für das Jahr 2013 i.H.v. 1721,50 € brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2013 zu zahlen und hierüber nach erfolgter Zahlung eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erteilen.

  4. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Weihnachtsgratifikation für das Jahr 2014 i.H.v. 2156,40 € brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2014 zu zahlen und hierüber nach erfolgter Zahlung eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erteilen.

  5. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als B. auf der Grundlage des Schreibens der Gegenseite vom 04.06.2013 sowie der weiteren Vereinbarungen aus dem Dienstvertrag vom 20.12.2010 zu beschäftigen.

  6. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 23 %, die Beklagte 77 % zu tragen.

  7. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 13.299,10 €.

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