5 Ca 3422/14•Arbeitsgericht Essen, 2015-04-29, 5 Ca 3422/14
Arbeitsgericht Essen, 2015-04-29, 5 Ca 3422/14
5 Ca 3422/14Tribunal du travail29 avr. 2015
Regest
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Texte intégral
Arbeitsgericht Essen — 5 Ca 3422/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-29
Aktenzeichen: 5 Ca 3422/14
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2015:0429.5CA3422.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: ---
Leitsätze
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 21.11.2014 nicht aufgelöst wird.
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Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu den bisherigen Arbeitsvertragsbedingungen als Lehrkraft weiter zu beschäftigen.
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Es wird festgestellt, dass für die Berechnung der Altersversorgungsansprüche des Klägers nach Maßgabe des Tarifvertrags für die hauptamtlichen Lehrkräfte der S. von einer Betriebszugehörigkeit ab dem 05.03.2007 auszugehen ist.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 1/10, die Beklagte 9/10 zu tragen.
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Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 19.950,04 EUR festgesetzt.
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