4 Ga 14/00•Arbeitsgericht Hagen, 2000-07-05, 4 Ga 14/00
Arbeitsgericht Hagen, 2000-07-05, 4 Ga 14/00
4 Ga 14/00Tribunal du travail5 juil. 2000
Regest
Eine Freistellung im gekündigten Arbeitsverhältnis gegen den Willen des Arbeitnehmers ist auch in der Insolvenz nur zulässig, wenn überwiegende und schutzwürdige Interessen dies gebieten.
Texte intégral
Arbeitsgericht Hagen — 4 Ga 14/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-07-05
Aktenzeichen: 4 Ga 14/00
ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2000:0705.4GA14.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Leitsätze
Eine Freistellung im gekündigten Arbeitsverhältnis gegen den Willen des Arbeitnehmers ist auch in der Insolvenz nur zulässig, wenn überwiegende und schutzwürdige Interessen dies gebieten.
Tenor
Der Verfügungsbeklagte wird verurteilt, den Verfügungskläger als Scanner-Operator entsprechend der bisherigen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses zu beschäftigen.
Der Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Verfahrenswert wird auf DM festgesetzt.
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