3 Ca 2127/14•Arbeitsgericht Hagen, 2015-02-11, 3 Ca 2127/14
Arbeitsgericht Hagen, 2015-02-11, 3 Ca 2127/14
3 Ca 2127/14Tribunal du travail11 févr. 2015
Texte intégral
Arbeitsgericht Hagen — 3 Ca 2127/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-11
Aktenzeichen: 3 Ca 2127/14
ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2015:0211.3CA2127.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die fristlose Kündigung des Beklagten vom 09.10.2014 nicht aufgelöst worden ist.
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- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch die weitere, fristlose Kündigung des Beklagten vom 13.10.2014 aufgelöst worden ist.
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- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch die weitere, außerordentliche Kündigung des Beklagten vom 04.11.2014 mit sozialer Auslauffrist zum 30.06.2015 aufgelöst wird.
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- Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens arbeitsvertragsgerecht als weiterzubeschäftigen.
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- Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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- Der Streitwert wird Euro festgesetzt.
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