Arbeitsgericht Herne, 2015-07-28, 2 Ca 479/15

2 Ca 479/15Tribunal du travail28 juil. 2015

Texte intégral

Arbeitsgericht Herne — 2 Ca 479/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-28

Aktenzeichen: 2 Ca 479/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2015:0728.2CA479.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte nicht berechtigt ist, von der Klägerin Arbeitsleistung im Frühdienst oder im Spätdienst zu verlangen, es sei denn, die Arbeitsleistung kann nur tagsüber erbracht werden, wie die Teilnahme an Dienstbesprechungen.
    1. Der Streitwert wird auf 5.670,00 € festgesetzt.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

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