Arbeitsgericht Herford, 2019-11-20, 2 Ca 492/19

2 Ca 492/19Tribunal du travail20 nov. 2019

Texte intégral

Arbeitsgericht Herford — 2 Ca 492/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-20

Aktenzeichen: 2 Ca 492/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGHF:2019:1120.2CA492.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: 123 BGB

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Vereinbarung vom 22.05.2019 nicht aufgelöst worden ist, sondern fortbesteht.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Bedingungen als Teamleiter bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Rechtsstreits tatsächlich zu beschäftigen.
    1. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
    1. Der Streitwert wird festgesetzt auf 16.740,- €.

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