Arbeitsgericht Iserlohn, 2007-05-15, 5 Ca 2303/06

5 Ca 2303/06Tribunal du travail15 mai 2007

Texte intégral

Arbeitsgericht Iserlohn — 5 Ca 2303/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-15

Aktenzeichen: 5 Ca 2303/06

ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2007:0515.5CA2303.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 09.10.2006 nicht mit sofortiger Wirkung sein Ende gefunden hat, sondern bis zum 31.12.2006 fortbestanden hat.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 1/8 die Beklagte und zu 7/8 der Kläger, mit Ausnahme der durch die Säumnis des Klägers im Termins vom 13.02.2007 entstandenen Kosten, die dieser allein zu tragen hat.
    1. Der Streitwert wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.

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